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NWB Nr. 19 vom Seite 1473 Fach 26 Seite 2353

Überblick über die Arbeitsstättenverordnung

von Ministeralrat a. D. Dr. Johannes Zmarzlik, Bonn

I. Aufgaben der Arbeitsstättenverordnung

Die ArbStättV dient der Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den Betrieben. Sie enthält bundeseinheitliche Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften für Arbeitsstätten entsprechend den modernen Erkenntnissen der Sicherheitstechnik, Arbeitsmedizin, Betriebshygiene und Ergonomie sowie unter Berücksichtigung des Übereinkommens Nr. 120 der Internationalen Arbeitsorganisation über den Gesundheitsschutz.

Die in der ArbStättV und den zugehörigen Arbeitsstätten-Richtlinien enthaltenen Anforderungen, Regeln und Erkenntnisse bieten den Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Betriebsräten, Betriebsärzten und Sicherheitsfachkräften eine umfassende Grundlage für die Planung, Einrichtung und den Betrieb unfallfreier Arbeitsstätten. Jeder Architekt von Industriebauten, Bürohäusern und Geschäftshäusern muß bei seinen Planungen die Arbeitsschutzanforderungen berücksichtigen, sollen zusätzliche Kosten durch nachträgliche Änderungen vermieden werden.

II. Geltungsbereich der Arbeitsstättenverordnung

1. Sachlicher Geltungsbereich

Die ArbStättV gilt für die Arbeitsstätten im Rahmen eines Gewerbebetriebes, für den die §§ 120a bis 120c sowie § 139g GewO i. V. mit § 62 HGB Anwendung finden. Sie gilt ferner für Tagesanlagen und Tageba...