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Erbrecht – Sittenwidrigkeit des sogenannten Behindertentestaments (BGH)
Ein Behindertentestament ist nicht allein deshalb sittenwidrig, weil in der letztwilligen Verfügung konkrete Verwaltungsanweisungen an den Testamentsvollstrecker fehlen, aus denen sich ergibt, in welchem Umfang und zu welchen Zwecken der Betroffene Vorteile aus dem Nachlass erhalten soll.
Quelle: , NWB CAAAH-35009