Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Tabelle der gesetzlichen Kündigungsfristen 1992
I. Rechtslage
Das BGB sieht für Angestellte eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende vor. Arbeiter können jederzeit mit einer vierzehntägigen Frist entlassen werden. Diese ungleichen Kündigungsfristen sind verfassungswidrig. Mit dieser Feststellung verwarf das Bundesverfassungsgericht das geltende Gesetz (Beschl. v. - 1 BvL 2/83 u. a.; DB 1990 S. 1565). Die Ungleichbehandlung, so das Gericht, sei sachlich nicht gerechtfertigt und verletze deshalb den Gleichbehandlungsgrundsatz. Das Gericht gab gleichzeitig auf, daß bis spätestens zum die Kündigungsfristen neu geregelt werden müssen. Bis dahin dürfen die Kündigungsfristen für Arbeiter von den Arbeitsgerichten nicht mehr angewandt werden. Anhängige Verfahren sind auszusetzen bzw. durch Teilurteil zu entscheiden ( u. a., NWB F. 26 S. 2269).
Mit diesem Urteil hat das BVerfG seine Rechtsprechung aus dem Jahre 1982 (BB 1983 S. 1221) fortgesetzt. Damals hatte es für mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar erklärt, daß bei der Berechnung der für die verlängerten Kündigungsfristen maßgeblichen Beschäftigungsdauer eines Arbeiters Zeiten nicht berücksichtigt werden, die vor Vollendung d...BGBl I S. 1208