Deponierückstellung - in der Handelsbilanz ausgeübte Beibehaltungs-wahlrecht nach Art. 67 Abs. 2 Satz 1 EGHGB ist nicht für die Steuerbilanz maßgeblich?
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Ist die von der Klägerin, einer Deponiebetreiberin, gebildete Rekultivierungsrückstellung im Streitjahr 2010 nach Maßgabe des § 253 Abs. 2 Satz 1 i.d.F. des BilMoG abzuzinsen, oder ist das in der Handelsbilanz ausgeübte Beibehaltungswahlrecht nach Art. 67 Abs. 2 Satz 1 EGHGB auch für die Steuerbilanz maßgeblich?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
MAAAH-38296