Bei der Günstigerprüfung ist die tarifliche Einkommensteuer mit und ohne Kinderfreibetrag gegenüber zu stellen
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Günstigerprüfung Kindergeld/Kinderfreibetrag bei Europaabgeordneten: Hat das FA bei der Günstigerprüfung die tarifliche Einkommensteuer mit und ohne Kinderfreibetrag gegenüber zu stellen oder ist es berechtigt das Ergebnis nach Steueranrechnung i.S. von § 34c EStG zu vergleichen? Welchen Einfluss hat eine etwaige Doppelbesteuerung von Europaabgeordneten auf das Ergebnis, da nach dem Abgeordnetenstatut eine Doppelbesteuerung von Europaabgeordneten mit EU-Steuer und nationaler Steuer zu vermeiden ist?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
NAAAH-38287