Arbeitshilfe - Stand: 24.09.2020

Abbruchkosten zu unentgeltlich übertragenem Altbau im Sonderbetriebsvermögen als Herstellungskosten eines Neubaus?

Bitte beachten Sie: Seit der Veröffentlichung dieses Dokuments hat sich der Rechts- oder Wissensstand geändert. Daher finden Sie dieses Dokument nur noch über bestehende Verlinkungen oder die NWB DokID.

Sind bei einer unentgeltlichen Übertragung des Mitunternehmeranteils und des im Sonderbetriebsvermögen gehaltenen Grundstücks des ausscheidenden Mitunternehmers auf den einzigen anderen Mitunternehmer der Mitunternehmerschaft, der den Betrieb als Einzelunternehmer fortführt und schon bei Erwerb des Grundstücks den Abriss des aufstehenden Gebäudes zur Errichtung eines neuen Gebäudes für den fortbestehenden Betrieb beabsichtigt, der Restbuchwert des Altgebäudes und auch die Abbruchkosten für den Altbau den Herstellungskosten des Neubaus zuzurechnen?

Oder sind der Grundsatz der Betriebskontinuität und die gesetzgeberischen Ziele des § 6 Abs. 3 EStG in dem vorliegenden Fall, in dem eine kausale Verknüpfung zwischen Erwerb und Abbruch bestritten wird, höher zu gewichten als die Grundsätze des Erwerbs in Abbruchabsicht?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Bitte beachten:
Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen, die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit oder Vollständigkeit erheben. Auch wenn die Schreibvorlagen/Muster viele praxiserprobte Anhaltspunkte beinhalten, ist eine Einzelfallbetrachtung nicht entbehrlich. Für die richtige Anwendung im konkreten Einzelfall hat der Anwender selbst Sorge zu tragen. Es kann keine Haftung übernommen werden.

Fundstelle(n):
OAAAH-38278