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Track 11 | Abgeltungsteuer: Berücksichtigung des Forderungsverzichts eines GmbH-Gesellschafters
Der Verzicht eines Gesellschafters auf eine Darlehensforderung gegen die Gesellschaft kann nach Einführung der Abgeltungsteuer zu einem steuerlich zu berücksichtigenden Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen führen. Mit diesem Urteil setzt der BFH seine Rechtsprechung fort, nach der seit 2009 grundsätzlich sämtliche Wertveränderungen im Zusammenhang mit Kapitalanlagen zu erfassen sind und dies gleichermaßen für Gewinne und Verluste gilt.
Der Bundesfinanzhof hat sich jüngst auch geäußert zur steuerlichen Berücksichtigung des Forderungsverzichts eines Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft – nach der Einführung der Abgeltungsteuer. Mit seinem aktuellen Urteil setzt der VIII. Senat des BFH seine Rechtsprechung fort, nach der grundsätzlich seit 2009 sämtliche Wertveränderungen im Zusammenhang mit Kapitalanlagen steuerlich zu erfassen sind und dies gleichermaßen für Gewinne und Verluste gilt.
Wir wissen natürlich, dass die Verlustverrechnung von Kapitaleinkünften erst kürzlich geändert worden ist. Die Neuregelung stellen wir Ihnen auch schon bald vor. Die Entscheidung des BFH ist aber für die Jahre bis 2019 weiter von praktischer B...