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Track 30 | Umsatzsteuer: Verkauf von Backwaren im Eingangsbereich von Supermärkten zum Regelsteuersatz
Backwaren, die von einer Bäckereifiliale, die in einen Supermarkt integriert ist, über den Ladentresen verkauft werden, unterliegen dem vollen Umsatzsteuersatz, wenn in der Vorkassenzone des Supermarkts Mobiliar und Geschirr zum Verzehr an Ort und Stelle zur Verfügung gestellt werden. Es spricht viel dafür, dass der XI. Senat des BFH, bei dem die Revision anhängig ist, das genauso sehen wird. Dennoch sollten vergleichbare Fälle aber natürlich offen gehalten werden.
Die Abgrenzung zwischen Lieferungen und sonstigen Leistungen beim Verkauf von Lebensmitteln gehört zu den Evergreens im Umsatzsteuerrecht. Das ist auch nicht verwunderlich, geht es doch bei Umsätzen an Endverbraucher immerhin um eine Steuerdifferenz in Höhe von zwölf Prozentpunkten. Im Kern steht immer die Frage: Werden die Lebensmittel zum Verzehr an Ort und Stelle angeboten? Unterliegt die Leistung also dem vollen oder aber dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz? – Jetzt ist hierzu wieder ein neues Verfahren beim BFH anhängig.
Das FG Münster hatte über einen Fall zu entscheiden, bei dem Bäckereifilialen in Supermärkte integriert waren. Die Back-Shops befanden sich – wie wir das alle vom Eink...