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Track 27 | Betriebliche Altersvorsorge: Fünftelregelung bei Auszahlung einer Versicherung bei vorzeitiger Kündigung
Wird ein Altersvorsorgevertrag in der Ansparphase gekündigt und der Rückkaufswert ausgezahlt, obwohl die Kündigung nach den Bedingungen nicht möglich war, weil die Fristen für eine Kündigung bereits abgelaufen waren, unterliegt die Auszahlung nach einem erstinstanzlichen Urteil des FG Berlin-Brandenburg der ermäßigten Besteuerung nach der Fünftelregelung. Über die Revision muss der X. Senat des BFH entscheiden, bei dem bereits ein weiterer Prozess hierzu anhängig ist.
Wird eine fondsgebundene Rentenversicherung, die im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge abgeschlossen worden war, bei einem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis in der Ansparphase gekündigt, stellt sich die Frage: Kann das ausgezahlte Kapital ermäßigt besteuert werden?
In unserer Juli-Ausgabe 2019 hatten wir Sie über eine Revision informiert, die hierzu beim BFH anhängig ist. Das FG Köln hatte in erster Instanz entschieden: Ist die Möglichkeit, eine Rentenversicherung vorzeitig zu kündigen, im Vertrag von Anfang an so vorgesehen, stelle sich die Auszahlung des Kapitals nicht als atypisch dar. Sie unterliege daher nicht der ermäßigten Besteuerung nach der Fünftelregelung. ...