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BFH 25.07.2019 IV R 51/16, NWB 52/2019 S. 3812

Einkommensteuer | Endgültige Einnahmelosigkeit einer Kapitalbeteiligung als rückwirkendes Ereignis

Das BFH-Urteil v.  lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Endgültig einnahmelos ist eine Kapitalbeteiligung erst, wenn feststeht, dass Einnahmen oder Betriebsvermögensmehrungen aus der nämlichen Beteiligung niemals als Einnahmen oder Betriebsvermögensmehrungen i. S. des § 3 Nr. 40 EStG einer bestandskräftigen Veranlagung des Steuerpflichtigen oder einer bestandskräftigen gesonderten und ggf. einheitlichen Feststellung seiner Einkünfte zugrunde gelegen haben. (2) Die endgültige Einnahmelosigkeit ist ein rückwirkendes Ereignis i. S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO.