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WP Praxis 1/2020 S. 25

Prüfungsordnung für den Fortbildungsberuf Fachwirt/in Wirtschaftsprüfung (WPK) bekannt gemacht

Die WPK hat die „Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen zum Fachwirt Wirtschaftsprüfung (WPK)/zur Fachwirtin Wirtschaftsprüfung (WPK)“ bekannt gemacht. Die Prüfungsordnung wurde zuvor vom Berufsbildungsausschuss der WPK erarbeitet und am beschlossen, vom Vorstand der WPK in seiner Sitzung am erlassen und mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom genehmigt. Mit Bekanntmachung ist die Prüfungsordnung in Kraft getreten.

Erste Prüfungen für den neuen Fortbildungsberuf sind von der WPK im zweiten Halbjahr 2020 geplant. Zur Prüfungsabnahme wird die WPK zunächst an sechs Standorten von Landesgeschäftsstellen Prüfungsausschüsse einrichten.

An einer Mitarbeit im Prüfungsausschuss interessierte Berufsangehörige sind aufg...