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Tätigkeit berufsangehöriger Personen als gesetzlicher Vertreter einer internen Servicegesellschaft
Nach Auffassung der WPK ist die Funktion als gesetzlicher Vertreter einer netzwerkinternen Servicegesellschaft (hier mit dem Gegenstand Erbringung von Dienstleistungen für die Mitglieder des Netzwerkes, insbesondere die Standardisierung und Optimierung der Prüfungsprozesse) für Wirtschaftsprüfer mit dem Beruf nicht unvereinbar, wenn die Servicegesellschaft nur intern für die Netzwerkmitglieder, nicht aber für ihre Mandanten oder anderweitig am Markt tätig wird.
Die Meldung der WPK vom ist abrufbar unter http://go.nwb.de/5m52g.