Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
WP Praxis Nr. 1 vom Seite 20

Update: Keine neuen Angabepflichten zu Nahestehenden nach ISA (DE) 550

Weißer Rauch vom IDW

WP/StB Dipl.-Kfm. Mark Schüttler

ISA (E-DE) 550 wollte Unternehmen zu Angaben über Geschäfte mit Nahestehenden verpflichten, die das Handelsgesetzbuch nicht kennt. Auf die diesbezügliche Kritik hin führte das IDW erfreulicherweise zwei zusätzliche D-Kennziffern ein und entschärft die entsprechenden Passagen. Nun bleibt alles beim Alten.

Philipps, Der Anhang im Jahresabschluss der GmbH und der GmbH & Co. KG, 5. Aufl. 2018, NWB GAAAG-69804

Kernaussagen
  • ISA (E-DE) 550 forderte von Unternehmen über das HGB hinausgehende Angaben zu Salden und Transaktionen mit Nahestehenden. Er begründete dies mit den erklärten Rechnungslegungsgrundsätzen zur Normentsprechung und zur sachgerechten Gesamtdarstellung.

  • Die Inanspruchnahme von im HGB vorgesehenen Erleichterungen wäre womöglich der Grund dafür gewesen, dass der Abschluss kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage mehr vermittelte.

  • ISA (DE) 550 belässt nun alles beim Alten. Wer HGB-Erleichterungen in Anspruch nimmt, muss keine weiteren Angaben machen.

I. Problem

Im Oktober 2019 verabschiedete das IDW den finalen ISA (DE) 550 Nahestehende Personen. Ihm vorausgegangen war im November 2018 der Entwurf ISA (E-DE) 550. Dieser Entwurf forderte über das HGB hinaus neue Angaben. Die Kritik daran nahm das IDW als Anlass zur Entschärfung durch Einführung zwei weiterer D-Kennziffern.

In Kapitel II gibt der Autor Antworten auf folgende Fragen:

  1. Was sagte ISA (E-DE) 550?

  2. Was war das Problem?

  3. Was sagt ISA (DE) 550?

  4. Problem behoben?