Arbeitshilfe - Stand: 25.06.2020

Supervisionsleistungen, die an Arbeitnehmer in sozialen Berufen im Auftrag des Arbeitgebers durchgeführt werden, sind umsatzsteuerfrei

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Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Supervisionsleistungen

Sind Supervisionsleistungen, die an Arbeitnehmer in sozialen Berufen im Auftrag des Arbeitgebers durchgeführt werden, als Fortbildungsleistungen nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL steuerfrei? Handelt es sich bei dem Supervisor um einen Privatlehrer i.S. des Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
TAAAH-37919