Arbeitshilfe - Stand: 19.11.2021

Intensivpflegeleistungen des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH in Krankenhäusern - unmittelbare Berufung auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL wegen Unionsrechtswidrigkeit von § 4 Nr. 14 Buchst. b Satz 2 Doppelbuchst. bb bis gg UStG?

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Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Intensivpflegeleistungen des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH in Krankenhäusern

1. Setzt die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG für einen im Krankenhausbetrieb tätigen Unternehmer, der eine ähnliche heilberufliche Tätigkeit ausübt, voraus, dass er eigene Patienten als unmittelbare Leistungsempfänger behandelt?

2. Wird ein Unternehmer zu einer Einrichtung i.S. des § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG, wenn er hinsichtlich der von ihm durchgeführten Patientenbehandlung in Krankenhäusern gegenüber Krankenhäusern tätig wird, obwohl seine Berufsgruppe (hier Krankenpfleger) üblicherweise in der Wohnung der Patienten oder Pflegeheimen gegenüber Patienten tätig ist?

3. Kann die GmbH sich wegen Unionsrechtswidrigkeit von § 4 Nr. 14 Buchst. b Satz 2 Doppelbuchst. bb bis gg UStG unmittelbar auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL berufen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
VAAAH-37914