Vorsteueranspruch des Insolvenzverwalters für eine vom Gläubigerausschuss beauftragte Kassenprüfung
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1. Wer ist Leistungsempfänger einer durch den Gläubigerausschuss in Auftrag gegebenen Kassenprüfung und damit einhergehend, wem steht der Vorsteuerabzug aus den Leistungen des Kassenprüfers bei Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung zu?
2. Kann der Kläger als Insolvenzverwalter Umsatzsteuern, die ihm für seine Tätigkeiten im Rahmen der vom Gläubigerausschuss in Auftrag gegebenen Kassenprüfungen in Rechnung gestellt worden sind, als Vorsteuern geltend machen?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
IAAAH-37901