Einkünfteerzielungsabsicht
bei schriftstellerischer Tätigkeit
Leitsatz
1. Positive
Einkünfte aus einer schriftstellerischen Tätigkeit lassen sich vielfach
erst nach einer längeren Anlaufzeit erzielen, so dass sich allein
aus der Tatsache einer über mehrere Jahre anhaltenden Verlusterzielung
nicht der Schluss auf das Fehlen einer Einkünfteerzielungsabsicht
ziehen lässt.
2. Verluste während der Anlaufzeit
sind jedoch dann steuerlich unberücksichtigt zu lassen, wenn die
schriftstellerische Tätigkeit von vornherein nicht um des Erwerbes
willen betrieben wird, weil es dem Verfasser allein darauf ankommt,
Erkenntnisse, Ideen oder Auffassungen möglichst weitreichend zu
übermitteln.
Fundstelle(n): DStR 2020 S. 6 Nr. 9 NWB-Eilnachricht Nr. 1/2020 S. 11 QAAAH-37865
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.