Zollrecht: konkludente
Überführung eines drittländischen PKW in die vorübergehende Verwendung
durch Gebietsansässige
Leitsatz
1. Eine Person,
die im EU-Zollgebiet ansässig ist, kann grundsätzlich drittländische
Waren nicht konkludent in die vorübergehende Verwendung überführen.
2. Zollschuldner wird auch,
wer hätte wissen müssen, dass ein Gebietsansässiger einen drittländischen
PKW nicht konkludent in die vorübergehende Verwendung überführen kann.
3. Wird ein drittländischer
PKW für eine Fahrt von Berlin nach Hamburg verwendet, ist der PKW
umsatzsteuerrechtlich in den Wirtschaftskreislauf eingegangen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): MAAAH-37862
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