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Abzinsungen und deren Rechtsfolgen (§ 16 EStG und § 17 EStG)
Teil III: Zeitrenten/Versorgungsraten als Veräußerungspreis
Mit diesem Beitrag wird die Reihe „Abzinsungen und deren Rechtsfolgen (§ 16 EStG und § 17 EStG)“ fortgesetzt. Vorliegend erfolgt eine Betrachtung der Sachverhalte, in denen die entsprechenden Wirtschaftsgüter gegen eine Zeitrente bzw. Versorgungsrate veräußert werden. Hierzu werden zunächst die Begrifflichkeiten der „Zeitrente“ und „Versorgungsrate“ näher erläutert; anschließend werden die konkreten Rechtsfolgen der Veräußerungsvorgänge aufgezeigt.
Bezüglich der allgemeinen Ausführungen zu § 16 EStG und zu § 17 EStG wird ergänzend auf die Beiträge in STFAN 09/2019 KIEHL JAAAH-29711 und 10/2019 KIEHL GAAAH-31824 verwiesen.
Begrifflichkeiten der „Zeitrente“ bzw. „Versorgungsrate“
Bei einer Zeitrente bzw. Versorgungsrate handelt es sich jeweils um wiederkehrende Leistungen; der Veräußerer erhält in beiden Fällen seine Kaufpreisforderung sukzessive über einen genau bestimmten Zeitraum. Der Unterschied zwischen einer Zeitrente und einer Versorgungsrate besteht lediglich darin, dass die Zeitrente – als Sonderform einer Rente – auf einem eigenständigen Rentenstammrecht beruht, während eine Versorgungsrate stets als Ausfluss einer rein vertraglichen Ausgestaltung anzusehen ist.
Da es sich um wie...