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STFAN Nr. 12 vom Seite 17

Abzinsungen und deren Rechtsfolgen (§ 16 EStG und § 17 EStG)

Manuel Edinger; Enkenbach-Alsenborn

Teil III: Zeitrenten/Versorgungsraten als Veräußerungspreis

Mit diesem Beitrag wird die Reihe „Abzinsungen und deren Rechtsfolgen (§ 16 EStG und § 17 EStG)“ fortgesetzt. Vorliegend erfolgt eine Betrachtung der Sachverhalte, in denen die entsprechenden Wirtschaftsgüter gegen eine Zeitrente bzw. Versorgungsrate veräußert werden. Hierzu werden zunächst die Begrifflichkeiten der „Zeitrente“ und „Versorgungsrate“ näher erläutert; anschließend werden die konkreten Rechtsfolgen der Veräußerungsvorgänge aufgezeigt.

Begrifflichkeiten der „Zeitrente“ bzw. „Versorgungsrate“

Bei einer Zeitrente bzw. Versorgungsrate handelt es sich jeweils um wiederkehrende Leistungen; der Veräußerer erhält in beiden Fällen seine Kaufpreisforderung sukzessive über einen genau bestimmten Zeitraum. Der Unterschied zwischen einer Zeitrente und einer Versorgungsrate besteht lediglich darin, dass die Zeitrente – als Sonderform einer Rente – auf einem eigenständigen Rentenstammrecht beruht, während eine Versorgungsrate stets als Ausfluss einer rein vertraglichen Ausgestaltung anzusehen ist.

Da es sich um wie...

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