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USt direkt digital Nr. 24 vom Seite 14

Änderungen im Umsatzsteuerrecht in 2019 und zum Jahreswechsel 2019/2020 (Teil 1)

Änderungen im UStG

Ferdinand Huschens

Das Umsatzsteuerrecht wurde zum Jahreswechsel 2019/2020 an zahlreichen Stellen geändert. Die Änderungen resultieren aus mehreren beschlossenen Gesetzen. Insbesondere zu nennen ist hier das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (sog. „Jahressteuergesetz 2019“). Aber auch aus der Verabschiedung des Dritten Bürokratieabbaugesetzes, des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts, des Gaststaatgesetzes, des Gesetzes zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts sowie des noch zu verabschiedenden Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 ergeben sich umsatzsteuerliche Konsequenzen. Der nachfolgende Beitrag stellt Neuregelungen aufgrund des „Jahressteuergesetzes 2019“ dar und wird mit einem weiteren Beitrag fortgesetzt.

I. Änderungen im UStG durch das „Jahressteuergesetz 2019“ mit Wirkung vom Tag nach Verkündung des Gesetzes

1. Aufhebung von § 2b Abs. 4 Nr. 1 und 2 UStG

§ 2b Abs.4 Nr. 1 und 2 UStG, wonach jPöR bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 UStG mit der Ausübung folgender Tätigkeiten stets als Unternehmer galten:

  • die Tätigkeit der Notare im Landesdienst und der Ratschreiber im Land Baden-Württemberg, so...