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Grundzüge des Abwasserrechts
Geltungsbereich: Bundesgebiet einschl. Berlin (West).
I. Begriff und Systematik
1. Begriffsbestimmungen
Das Abwasserrecht ist ein Teilgebiet des Wasserrechts, das in Wasserwirtschafts- bzw. Wasserhaushaltsrecht und Wasserwegerecht unterteilt wird. Das Wasserwirtschaftsrecht ist im wesentlichen durch das Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) i. d. F. der Bek. v. (BGBl I S. 1529, 1654) und die Landeswassergesetze geregelt. Es erfaßt die Wassergütewirtschaft und die Wassermengenwirtschaft. Das Wasserwegerecht ist im Bundeswasserstraßengesetz vom (BGBl I S. 173 mit zahlreichen Änderungen) und einer Reihe ergänzender Gesetze geregelt.
Die den Umweltschutz betreffenden Regelungsmaterien des Wasserrechts werden unter dem Begriff des Gewässerschutzrechts zusammengefaßt. Das Abwassserrecht ist seinerseits als Teilgebiet des Gewässerschutzrechts einzustufen. Es umfaßt alle Handlungen, Vorgänge und Anlagen, die mit der Einbringung von belastetem Wasser in Gewässer (sog. Direkteinleitung) und (Abwasser-)Kanäle (sog. Indirekteinleitung) in Zusammenhang stehen. Dabei kann der Abwasserbegriff des § 2 Abs. 1 AbwAG zugrunde gelegt werden. Abwasser sind danach das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen und sonstigen Ge...