Prüfungsklassiker Kaufmännische Steuerung und Kontrolle für Industriekaufleute
4. Aufl. 2019
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8. Bewertung von Bilanzpositionen und Buchungen beim Jahresabschluss
Am Bilanzstichtag – im Regelfall am 31.12. – müssen das Vermögen, die Schulden und das Eigenkapital bewertet werden. Die dazu notwendigen Bewertungsvorschriften und Buchungen werden Sie in diesem Kapitel kennenlernen.
Die Erfassung von Wertminderungen (Abschreibungen) des Vermögens wurden bereits in Kapital 5 erläutert. Grundsätzlich müssen Vermögensgegenstände immer nach dem Niederstwertprinzip erfasst werden. Schulden dagegen werden nach dem Höchstwertprinzip bewertet.
Eine Aktiengesellschaft kann ihre erzielten Gewinne entweder in Form von Dividende an die Aktionäre ausschütten oder im Unternehmen belassen. Nicht ausschüttete Gewinne werden in der Position Rücklagen erfasst und erhöhen das Eigenkapital des Unternehmens.
Ein Unternehmen muss am Bilanzstichtag auch Aufwendungen erfassen, deren Grund zwar bekannt ist, nicht aber ihre Höhe und/oder Fälligkeit. Für diese Aufwendungen sind die Beträge nach vernünftiger kaufmännischer Vorsicht zu schätzen und jeweils als Rückstellung zu passivieren.
Will man den Jahreserfolg periodengerecht ermitteln, ist es erforderlich, Aufwendungen und Erträge dem Geschäftsjahr zuzu...