Prüfungsklassiker Kaufmännische Steuerung und Kontrolle für Industriekaufleute
4. Aufl. 2019
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2. Umsatzsteuer im Einkauf und Verkauf
Die Umatzsteuer ist eine tägliche Begleiterin bei Einkäufen und Verkäufen. Ihre exakte Behandlung im Rechnungswesen ist eine unabdingbare Voraussetzung für den „Frieden mit der Finanzbehörde“. Das Umsatzsteuergesetz (UStG) gibt die Richtung vor und diese ist ausnahmslos zu beachten.
Verwechseln Sie niemals Vorsteuer und Umsatzsteuer. Umsatzsteuer ist wohl der rechtliche Begriff für diese Steuer, im Rechnungswesen unterscheidet man aber zwischen der „Umsatzsteuer bei Einkäufen“ und der „Umsatzsteuer bei Verkäufen“. Um hier klar zu trennen, bezeichnet man die Umsatzsteuer bei Einkäufen als Vorsteuer und bei Verkäufen als Umsatzsteuer. Man bucht sie daher auch zwei getrennte Konten, nämlich Konto 2600 Vorsteuer und Konto 4800 Umsatzsteuer.
Welche der folgenden Umsätze sind steuerpflichtig?
Einkauf von Rohstoffen in Aachen
Aufnahme eines Darlehens bei einer Bank
Verkauf von Fertigerzeugnissen an einen Kunden in München
Zinsgutschrift der Bank für eine Geldanlage
Verkauf eines gebrauchten Personal Computers an einen Mitarbeiter
Miete für einen vermieteten Geschäftsraum
Telefonrechnung der Telefongesellschaft
Belastung der Bank für De...