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NWB Nr. 28 vom Seite 2221 Fach 24 Seite 2259

Betriebskosten im Wohnraummietrecht

von Rechtsanwalt und Lehrbeauftragtem Andreas Dörschner, Bielefeld

I. Einführung

Betriebskosten haben sich für Mieter zunehmend zur sog. ”zweiten Miete” entwickelt. Der Anstieg der Betriebskosten ist von stark gestiegenen Energiepreisen und überdurchschnittlichen Steigerungen der Entsorgungskosten geprägt. So stiegen die Kosten für die Müllabfuhr in den alten Bundesländern zwischen 1991 und 1999 um 124 % und für Abwasser um 65 %, während sich die Lebenshaltungskosten um 39 % erhöhten. Die Wohnungswirtschaft beabsichtigt nunmehr eine Kostensenkungsstrategie zu verfolgen und hat dafür unter Beteiligung des Gesamtverbands der Wohnungswirtschaft (GdW) mit der ”Geislinger-Konvention” ein Betriebskosten-Benchmarking entwickeln lassen, das Betriebskosten detailliert erfasst und vergleichbar macht. Objekte gleichen Bautyps werden miteinander verglichen, um die Gebäude mit hohem Betriebskostenanteil herausfinden und Sparmaßnahmen ergreifen zu können. Problematisch ist, dass die Höhe der Betriebskosten neben dem individuellen Verbrauch des Mieters ebenso von den kommunalpolitischen Vorgaben abhängt. Die von der öffentlichen Hand verlangten Preise sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Der GdW fordert deshalb von den Kommunen Transparenz übe...