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Arbeitshilfe - Stand: 31.10.2018

Jahresabschluss kompakt 2019/2020 – 04. Sachanlagevermögen

Michaela Gräfe

Eine Übersicht der Checklisten zum Jahresabschluss finden Sie unter NWB YAAAD-29128.

1. Wesentliches zur Bilanzposition

1.1 Positionsinhalt

Materielle (körperliche) Sachen dienen dem Geschäftsbetrieb i. d. R. dauerhaft und sind daher dem Sachanlagevermögen zuzurechnen.

Die Bilanzposition Sachanlagen untergliedert sich gem. § 266 Abs. 2 A.II. HGB in:

  1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken,

  2. technische Anlagen und Maschinen,

  3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung und

  4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau.

Beispiel

Zu 2. gehören auch Betriebsvorrichtungen als selbständige Anlagegüter mit spezifischer, vom Gebäude abweichender betrieblicher Nutzung wie bspw. Aktenaufzüge oder Be-/Entlüftungsanlagen.

Eine Anpassung der jeweiligen gesetzlichen Gliederungsbezeichnung an die tatsächlich im Unternehmen vorkommenden Fälle ist sachgerecht.

1.2 Ansatz

Für das Sachanlagevermögen besteht gem. § 246 Abs. 1 HGB ein Ansatzgebot. Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens sind zum Aktivierungszeitpunkt (vgl. Abschnitt 1.3) gem. § 255 HGB mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskos...