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DSGVO | Auskunftsanspruch über Telefonvermerke
Ein Versicherungsunternehmen ist verpflichtet, Auskunft über insbesondere elektronisch gespeicherte Vermerke zu den mit dem Versicherungsnehmer geführten Telefonaten und sonstigen Gesprächen zu erteilen.
Durch die Entwicklung der Informationstechnologie mit ihren umfassenden Verarbeitungs- und Verknüpfungsmöglichkeiten gibt es keine belanglosen Daten mehr (so bereits , NWB JAAAE-80147). Soweit in Gesprächsvermerken oder Telefonnotizen Aussagen des auf Auskunft klagenden Versicherungsnehmers oder Aussagen über ihn festgehalten sind, handelt es sich hierbei nach Ansicht des Gerichts ohne Weiteres um personenbezogene Daten. Soweit das Versicherungsunternehmen den Begriff der personenbezogenen Daten auf die b...