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Abwehranspruch | Löschung eines Profils auf Bewertungsportal
Mit verschiedenen früheren und aktuellen Ausgestaltungen verlässt das Online-Bewertungsportal Jameda die zulässige Rolle des „neutralen Informationsmittlers“ und gewährt den an die Plattform zahlenden Ärzten auf unzulässige Weise „verdeckte Vorteile“.
Zwei Ärzte haben erfolgreich Jameda auf Löschung des ohne ihr Einverständnis angelegten Profils verklagt. Der Senat hat die verschiedenen Funktionen der Plattform einer Einzelfallbetrachtung unterzogen und danach als unzulässig angesehen, dass auf dem ohne Einwilligung eingerichteten Profil der nicht zahlenden Ärzte (sog. Basiskunden) auf eine Liste mit weiteren Ärzten verwiesen wurde, während auf den Profilen der Ärzte, die Beiträge an die Plattform bezahlen (sog. Platinkunden), ein solcher Hinwei...