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BFH 26.09.2019 V R 38/18, NWB 51/2019 S. 3747

Umsatzsteuer | Vorliegen einer innergemeinschaftlichen Lieferung – Erforderliche Nachweise

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Steht aufgrund einer Beweiserhebung fest, dass die gelieferten Fahrzeuge zum Bestimmungsort im übrigen Gemeinschaftsgebiet versendet wurden, kann dies nicht durch die Annahme eines fehlenden Belegnachweises in Abrede gestellt werden. (2) Der sich aus der USt-IdNr. ergebende Nachweis der Unternehmereigenschaft des Abnehmers kann nicht durch die bloße Annahme einer Briefkastenanschrift widerlegt werden. [i]Scholz/Nattkämper, Innergemeinschaftliche Lieferung, Grundlagen, NWB BAAAE-35776

Einordnung:

Die Entscheidung trifft wichtige Aussagen im Zusammenhang mit dem zum Nachweis einer innergemeinschaftlichen Lieferung erforderlichen Buch- und Belegnachweis. Ausgehend vom in §§ 17a ff. UStDV vorgesehenen Buch- und Belegnachweis stellt der BFH klar, dass ein Fehlen entsprechender Aufzeichnun...