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Umsatzsteuer | Sportliche Leistungen im Umsatzsteuerrecht – Umfang und Einheitlichkeit der Leistung sowie Leistungsort
Mit
hat der
BFH entschieden, die umsatzsteuerrechtliche Leistungsortbestimmung für
sportliche Leistungen nach Maßgabe des Tätigkeitsorts i. S. des
§ 3a Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a UStG sei nicht
auf Veranstaltungen beschränkt. Darüber hinaus gibt der XI. Senat des BFH
Hinweise zur Beurteilung des Umfangs und der Einheitlichkeit von sportlichen
Leistungen.
Die umsatzsteuerrechtliche Leistungsortbestimmung gem. § 3a Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a UStG für kulturelle, künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende, sportliche, unterhaltende oder ähnliche Leistungen ist nur einschlägig, wenn die Leistungen an einen Empfänger erbracht werden, der weder ein Unternehmer ist, für dessen Unternehmen die Leistung bezogen wird, noch eine nicht unternehmerisch tätige juristische Person, der eine USt...