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Sportanlagen und Nachbarschutz
I. Einführung
Die Zahl der sportlich aktiven Bürger ist in den letzten Jahren stetig gestiegen. Allein die Mitgliederzahl in den Sportvereinen in Deutschland betrug 1999 bei ca. 90 000 Sportvereinen etwa 25 Mio. Mitglieder; der Umsatz im Sportmarkt 1999 belief sich auf ungefähr 52 Mrd. DM (Trosien, Die Sportbranche, 2. Aufl. 1999, S. 11, 22). Unberücksichtigt sind dabei die zahlreichen nicht organisierten Freizeitsportler. Sport und Freizeit stellen dabei in einer räumlich immer enger werdenden Gesellschaft, die zudem natur- und umweltbewusster wird, konfliktträchtige Bereiche dar. Auch das Verhältnis von Sportanlagen und Wohnnutzung ist konfliktreicher geworden, setzt doch die Sportausübung in zahlreichen Sportarten das Bestehen entsprechender Sportanlagen voraus. Bei der Planung und dem Bau derartiger Anlagen sollten bereits die möglichen Konflikte erkannt und abgewogen werden. So sind gem. § 1 Abs. 5 Satz 2 Ziff. 3 BauGB bei der Aufstellung der Bauleitpläne die ”Belange von Sport, Freizeit und Erholung” zu berücksichtigen; andererseits sind die ”allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse” (§ 1 Abs. 5 Satz 2 Ziff. 1 BauGB) sowie di...