Einkommensteuergesetz Kommentar
5. Aufl. 2020
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§ 6e Fondsetablierungskosten als Anschaffungskosten
BStBl 2003 I 406 („Medienerlass“); BStBl 2003 I 546 („Bauherren- und Fonds-Erlass“).
Hörster, Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität – Teil 2: Änderungen des Einkommensteuergesetzes, NWB 2019, 2484; Korn/Strahl, Steuerliche Hinweise und Dispositionen zum Jahresende 2019 – Teil 2: Anhängige Steuergesetzgebungsverfahren im Jahr 2019 – Orientierungen, Planungen und Gestaltungen, NWB 2019, 3542; Levedag, BMF: Ertragsteuerliche Regelungen im Referentenentwurf eines JStG 2019, GmbHR 2019, R 181; Ronig, Kapitaleinkünfte – Aktuelles zum Jahreswechsel 2019/2020, NWB-EV 2019, 402.
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift
1Durch die gesetzliche Neuregelung des § 6e Abs. 1 EStG wird festgelegt, dass sog. „Fondsetablierungskosten“, die vom Anleger im Rahmen des Erwerbs eines Fondsanteils zu zahlen sind, zu den Anschaffungskosten der vom Fonds erworbenen Wirtschaftsgüter gehören und damit nicht in voller Höhe als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig sind. Dadurch soll nach dem Willen des Gesetzgebers die vor Einführung des § 15b EStG geltende Rechtsauffassun...