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OLG München Beschluss v. - 31 Wx 398/17

Gesetze: BGB § 2255; BGB § 2247; BGB § 2265

Leitsatz

Leitsatz:

1. Der Widerruf wechselbezüglicher Verfügungen in einem Ehegattentestament durch Vernichtung der Urkunde setzt voraus, dass beide Ehegatten mit Testier- und Widerrufswillen an der Vernichtung der Urkunde mitgewirkt haben.

2. An den diesbezüglichen Nachweis sind hohe Anforderungen zu stellen. Er setzt insbesondere voraus, dass die Möglichkeit, dass ein Ehegatte die Urkunde ohne Kenntnis und Mitwirkung des anderen vernichtet hat, ausgeschlossen werden kann.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
NJW 2020 S. 8 Nr. 12
NJW-RR 2020 S. 390 Nr. 7
NWB-EV 2019 S. 432 Nr. 12
GAAAH-37423

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