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Jahresabschluss kompakt 2019/2020 – 07. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Eine Übersicht der Checklisten zum Jahresabschluss finden Sie unter NWB YAAAD-29128.
1. Wesentliches zur Bilanzposition
1.1 Positionsinhalt
Der Posten „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen” erfasste bis zum alle Ansprüche aus Geschäftsvorfällen, die im Rahmen der üblichen Umsatztätigkeit des bilanzierenden Unternehmens von diesem bereits erfüllt wurden, bei denen die Gegenleistung (Geldeingang) des Geschäftspartners jedoch noch ausstand.
Für Geschäftsjahre die nach dem begonnen haben, gilt das HGB in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes. Nach neuer Definition sind Umsatzerlöse alle Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung und Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen. Es kommt daher nicht mehr auf die Zuordnung zu der üblichen Geschäftstätigkeit des Unternehmens an, sondern nur noch auf die Art des Geschäftsvorfalles.
Da der Posten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nach herrschender Meinung in direktem Zusammenhang mit den Umsatzerlösen zu sehen ist, ändert sich die Zusammensetzung dieses Postens.
Bisher in den sonstigen Vermögensgegenständen enthalten...