Der GmbH-Geschäftsführer
6. Aufl. 2019
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5. Die Vertretungs- und Geschäftsführungsbefugnis des Organwalters
5.1 Die Vertretungsbefugnis
Literatur: Zacher, Beschränkung und Missbrauch der Vertretungsmacht des GmbH-Geschäftsführers, GmbHR 1994, S. 842 ff.; Schwarz, Die Gesamtvertreterermächtigung – Ein zivil- und gesellschaftsrechtliches Rechtsinstitut, NZG 2001, S. 529 ff.; Auktor, Praktische Probleme bei der Mehrfachvertretung von Gesellschaften, NZG 2006, S. 334 ff.; Peters, Ressortverteilung zwischen GmbH-Geschäftsführern und ihre Folgen, GmbHR 2008, S. 682 ff; Altmeppen, In-sich-Geschäfte der Geschäftsführer in der GmbH, NZG 2013, S. 401 ff.; Hauschild, § 181 BGB im Gesellschaftsrecht – eine heilige Kuh auf verlorenem Posten?, ZIP 2014, S. 954 ff.; Peetz, Der faktische Geschäftsführer – faktisch oder eine Fiktion, GmbHR 2017, S. 57
571Die organschaftliche Vertretung der GmbH liegt zwingend und unabdingbar in der Hand des Geschäftsführers (oder der Geschäftsführer – s. bereits Rz. 221 f.). Er führt die Geschäfte der Gesellschaft nach Maßgabe des Gesetzes und der Satzung sowie den Weisungen der Gesellschafterversammlung und vertritt die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich (§ 35 Abs. 1 GmbHG). Die hier angesprochene Unterscheidung zwischen Ges...