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FG Köln Urteil v. - 3 K 769/16 EFG 2020 S. 24 Nr. 1

Gesetze: HGB § 340b; EStG § 23; EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 2; EStG § 20 Abs 1 Nr 7; EStG § 11 Abs 1; EStG § 22 Nr 3

Sonstige Einkünfte

Fremdwährung-Edelmetall-Pensionsgeschäfte

Leitsatz

Werden Edelmetallbestände für einen bestimmten Zeitraum auf Banken übertragen und zu einem von vornherein festgelegten Zeitpunkt und Rückkaufpreis auf den Steuerpflichtigen zurückübertragen, liegen sonstige Einkünfte aus Leistungen im Sinne des § 22 Nr. 3 EStG vor.

Wurden Veräußerungspreis und Rückkaufpreis in US-Dollar vereinbart, ist die - positive - Differenz zwischen dem Veräußerungspreis und dem Rückkaufpreis allein zum Zeitpunkt der Veräußerung der Edelmetallbestände zu ermitteln und in Euro umzurechnen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BB 2019 S. 2966 Nr. 50
EFG 2020 S. 24 Nr. 1
EStB 2020 S. 187 Nr. 5
GStB 2020 S. 378 Nr. 11
NAAAH-37250

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