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NWB Nr. 52 vom Seite 4205 Fach 24 Seite 1985

Zur Zulässigkeit von Mieterfragebögen und Selbstauskünften des Mieters

von Richter am OLG Detlef Burhoff, Ascheberg

I. Einführung

In den letzten Jahren sind sowohl Groß- als auch Kleinvermieter verstärkt dazu übergegangen, vor Abschluß eines Mietvertrages Wohnungssuchenden Fragebögen vorzulegen oder sie zu sog. Selbstauskünften zu veranlassen. Damit will der Vermieter - i. d. R. sehr detaillierte - Auskünfte über die persönlichen Verhältnisse des Mietbewerbers erlangen, wobei es ihm vornehmlich darauf ankommt festzustellen, ob der Mietbewerber den Mietzins wird bezahlen können. Daneben geht es aber auch um die Frage, ob der zukünftige Mieter sich in die bereits bestehende Hausgemeinschaft einfügen wird.

Die rechtliche Zulässigkeit dieser Mietfragebögen und/oder von sog. Selbstauskünften vor Abschluß eines Mietvertrages hängt grundsätzlich davon ab, wie weit mit den Fragen in die Intim- und Privatsphäre des Mieters eingegriffen wird (LG Köln WM 1984 S. 297; LG Landau WM 1986 S. 133.) Das Recht des Mietbewerbers auf informationelle Selbstbestimmung (BVerfG NJW 1991 S. 2411 = WM 1991 S. 463) ist gegenüber den (berechtigten) Belangen des Vermieters abzuwägen. Allgemein läßt sich zu dieser Abwägung feststellen, daß dem Vermieter ein weitgehendes Fragerecht in d...