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Die Verdingungsordnung für Bauleistungen
Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen (VOB/A)
I. Wesen und Bedeutung der VOB/A
Die Allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen (VOB/A) regeln das Verfahren der Vergabe von Bauleistungen an den Auftragnehmer. Die Regelung dient der Vereinheitlichung des Vergabewesens und soll in erster Linie die Wettbewerbsgleichheit unter den Bietern fördern. Die öffentlichen Auftraggeber sind in weitem Umfang durch Haushaltsrecht und innerbehördliche Weisung zur Anwendung der VOB/A verpflichtet. Häufig bedienen sich aber auch private Auftraggeber der VOB/A. Darüber hinaus bietet die VOB/A ganz allgemein Anhaltspunkte für ein sachgerechtes und verkehrsübliches Vergabeverfahren, u. a. § 2 (Vergabegrundsätze) und § 9 (Leistungsbeschreibung).
Die Änderung der Baukoordinierungsrichtlinie durch die EG-Richtlinie 440/89 hat die VOB/A wesentlich verändert. Angestrebt wird ein EG-weiter Wettbewerb ohne Diskriminierung,
II. Einzelne Bestimmungen der VOB/A
1. Grundsätze der Vergabe
§ 1 definiert den Anwendungsbereich VOB/A. § 1a legt den Anwendungsbereich der neuen zusätzlichen a-Paragraphen fest: Grundsätzlich ab einem geschätzten Gesamtwert al...