BMF - IV A 4 - S 1547/19/10001 :001 BStBl 2019 I S. 1287

Pauschbeträge für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) 2020

Bezug:

Nachstehend gebe ich die für das Jahr 2020 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) bekannt:

Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) für das Kalenderjahr 2020

Vorbemerkungen

  1. Die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben werden auf der Grundlage der vom Statistischen Bundesamt ermittelten Aufwendungen privater Haushalte für Nahrungsmittel und Getränke festgesetzt.

  2. Sie beruhen auf Erfahrungswerten und bieten dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, die Warenentnahmen monatlich pauschal zu verbuchen. Sie entbinden ihn damit von der Aufzeichnung einer Vielzahl von Einzelentnahmen (§ 148 Satz 1 Abgabenordnung).

  3. Diese Regelung dient der Vereinfachung und lässt keine Zu- und Abschläge zur Anpassung an die individuellen Verhältnisse (z. B. individuelle persönliche Ess- oder Trinkgewohnheiten, Krankheit oder Urlaub) zu.

  4. Der jeweilige Pauschbetrag stellt einen Jahreswert für eine Person dar. Für Kinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr entfällt der Ansatz eines Pauschbetrages. Bis zum vollendeten 12. Lebensjahr ist die Hälfte des jeweiligen Wertes anzusetzen. Tabakwaren sind in den Pauschbeträgen nicht enthalten. Soweit diese entnommen werden, sind die Pauschbeträge entsprechend zu erhöhen (Schätzung).

  5. Die pauschalen Werte berücksichtigen im jeweiligen Gewerbezweig das allgemein übliche Warensortiment.

  6. Bei gemischten Betrieben (Fleischerei/Metzgerei oder Bäckerei mit Lebensmittelangebot oder Gaststätten) ist nur der jeweils höhere Pauschbetrag der entsprechenden Gewerbeklasse anzusetzen.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Jahreswert für eine Person ohne Umsatzsteuer
Gewerbezweig
ermäßigter Steuersatz
voller Steuersatz
insgesamt
Bäckerei
1.218
406
1.624
Fleischerei/Metzgerei
891
865
1.756
Gaststätten aller Art
a) mit Abgabe von kalten Speisen
1.126
1.087
2.213
b) mit Abgabe von kalten und warmen Speisen
1.689
1.768
3.457
Getränkeeinzelhandel
105
302
407
Cafe und Konditorei
1.179
642
1.821
Milch, Milcherzeugnisse, Fettwaren und Eier (Eh.)
590
79
669
Nahrungs- und Genussmittel (Eh.)
1.140
681
1.821
Obst, Gemüse, Südfrüchte und Kartoffeln (Eh.)
275
236
511

BMF v. - IV A 4 - S 1547/19/10001 :001


Fundstelle(n):
BStBl 2019 I Seite 1287
BB 2019 S. 2966 Nr. 50
DB 2019 S. 2773 Nr. 50
DB 2019 S. 2774 Nr. 50
DStR 2019 S. 2647 Nr. 50
UR 2020 S. 84 Nr. 2
SAAAH-36930