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BFH 11.07.2019 II R 38/16, NWB 50/2019 S. 3668

Erbschaftsteuer | Nachversteuerung des Erwerbs eines Familienheims bei Eigentumsaufgabe

Die Steuerbefreiung für den Erwerb eines Familienheims durch den überlebenden Ehegatten oder Lebenspartner entfällt laut rückwirkend, wenn der Erwerber das Eigentum an dem Familienheim innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb auf einen Dritten überträgt. Das gilt auch dann, wenn er die Selbstnutzung zu Wohnzwecken aufgrund eines lebenslangen Nießbrauchs fortsetzt.