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LSG Sachsen Urteil v. - L 7 R 148/19 ZV

Die Beteiligten streiten über die Verpflichtung der Beklagten, die Beschäftigungszeiten des Klägers im Zeitraum vom 1. September 1975 bis 30. Juni 1990 als Zeiten der Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz festzustellen.

Fundstelle(n):
UAAAH-36656

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