Suchen
Tobias Teutemacher

Handbuch zur Kassenführung

Praxishandbuch für die rechtssichere Umsetzung

3. Aufl. 2019

ISBN der Online-Version: 978-3-482-77863-6
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-65313-1

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Handbuch zur Kassenführung (3. Auflage)

IV. Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten

Ob ein Unternehmer Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten zu erfüllen hat, ergibt sich aus den gesetzlichen Regelungen der §§ 238 ff. HGB, §§ 4 Abs. 1, 5 EStG und §§ 140, 141 AO. Wer nicht nach diesen Vorschriften Bücher und Aufzeichnungen führen muss, kann seinen Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) ermitteln.

Darüber hinaus sind auch die umsatzsteuerrechtlichen Aufzeichnungspflichten, § 22 UStG, §§ 63 ff. UStDV zu beachten.

Die Ausgestaltung der Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten, also das „Wie“, regeln weitere Einzelvorschriften, §§ 145-147 AO, sowie diverse BMF-Schreiben, die teilweise im Zusammenhang mit der Kassenführung bekanntgegeben wurden. Die aktuell (Stand: ) zu beachtenden BMF-Schreiben sind der folgenden Aufzählung zu entnehmen:

Hierbei sind insbesondere zu beachten, die durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen eingeführten Neuerungen:

Gesetzliche Normierung der Einzelaufzeichnungspflicht, der Pflicht zur täglichen Kassenführung sowie der Ausnahmereglung zur Einzelaufzeichnungspflicht bei der Kassenführung mittels offener Ladenkasse, erläutert durch den Anwendungserlass (AEAO) zu § 146 AO

Einführung des § 146a AO durch das Gesetz zum Schutz vor Manipul...

Handbuch zur Kassenführung

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.

Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,

die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen. Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.

Hinweis ausblenden