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EuGH | Leistungen selbständiger Zusammenschlüsse an Dritte
Die Klägerin war eine Vereinigung für Krankenhaus-Informationstechnologie, die IT-Leistungen für die als ihre Mitglieder angeschlossenen Krankenhäuser, aber auch an Nichtmitglieder erbrachte. Die Finanzverwaltung war der Auffassung, dass sie für alle diese Leistungen die Mehrwertsteuer schulde, weil die Steuerbefreiung für selbständige Zusammenschlüsse eine Leistungserbringung an Dritte nicht erlaube.
[i]Kein Ausschluss der Steuerbefreiung der Leistungen selbständiger Zusammenschlüsse an Mitglieder wegen an Dritte erbrachter LeistungenLaut EuGH steht der Umstand, dass ein selbständiger Zusammenschluss Leistungen auch an Dritte erbringt, einer Steuerbefreiung für an Mitglieder des Zusammenschlusses erbrachte Leistungen nicht entgegen. Auch die Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen rechtfertige es nicht, den Anwendungsbereich der vorgesehenen Steuerbefreiung allgemein zu beschränken.
Die Steuerbefreiung ...