Hoffmann, Lüdenbach

NWB Kommentar Bilanzierung

11. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-482-68371-8

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Hoffmann, Lüdenbach - NWB Kommentar Bilanzierung Online

§ 330 Formvorschriften

Wolf-Dieter Hoffmann, Norbert Lüdenbach (Dezember 2019)

I. Zweck und Inhalt

1Abs. 1 Satz 1 ermächtigt das Bundesministerium der Justiz (im Einvernehmen mit weiteren Bundesministerien sowie ggf. der Bundesbank) zum Erlass geschäftszweigspezifischer Formblätter oder anderer (etwa die Untergliederung einzelner Bilanzposten betreffender) Vorschriften zu folgenden Bereichen:

  • Gliederung des Jahres-/Konzernabschlusses,

  • Inhalt des (Konzern-)Anhangs,

  • Inhalt des (Konzern-)Lageberichts.

Die Formblätter oder anderen Vorschriften sollen den für große Kapitalgesellschaften i. S. d. § 267 Abs. 3 HGB geltenden Regeln gleichwertig sein (Abs. 1 Satz 2).

2Mit einer versicherungstechnische Rückstellungen betreffenden Ausnahme (Abs. 3 Satz 4) ermächtigt § 330 HGB nicht zum Erlass von Sondervorschriften bezüglich Ansatz oder Bewertung.

II. Betroffene Unternehmen

3Anzuwenden sind nach § 330 HGB erlassene Vorschriften von in den entsprechenden Geschäftszweigen (→ Rz. 8) tätigen

4§ 330 HGB ist außerdem im Falle von Kreditinstituten, Finanzdienstleitungsinstituten, Zahlungsinstituten und ...

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