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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 5 K 1959/15 U

Gesetze: UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1; InsO § 54 Nr. 2; InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1; InsO § 69 Satz 2

Vorsteuerabzug der Insolvenzmasse für Kassenprüfungen – Leistungsempfänger bei Beauftragung des Kassenprüfers durch den Gläubigerausschuss – Prüfkosten als Masseverbindlichkeit

Leitsatz

  1. Der Vorsteuerabzug aus den Rechnungen eines durch den Gläubigerausschuss beauftragten externen Kassenprüfers steht der durch den Insolvenzverwalter vertretenen Insolvenzmasse als Leistungsempfängerin zu (entgegen Schreiben des FM NRW vom < S 7300 – 123 – V A 4 >).

  2. Die Kosten der Kassenprüfung sind keine Auslagen der Mitglieder des Gläubigerausschuss, sondern Masseverbindlichkeiten.

Fundstelle(n):
HAAAH-36361

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