Antragsbefugnis für Stromsteuerentlastung:
Entlastungsberechtigung bei Übertragung der technischen
Betriebsführung auf GmbH – Stromentnahme zu eigenbetrieblichen
Zwecken
Leitsatz
Die Inanspruchnahme der Stromsteuerentlastung setzt voraus, dass das antragstellende Unternehmen des Produzierenden Gewerbes
den verwendeten Strom im Rahmen einer rechtlich selbständigen Wahrnehmung von Aufgaben, die mit der betriebsbedingten Verwendung
von Strom einhergeht, selbst zu eigenbetrieblichen Zwecken entnommen hat.
Die Entlastungsberechtigung eines Wasserversorgungsunternehmens ist daher ungeachtet der in einem Betriebsführungsvertrag
vorbehaltenen Weisungsbefugnis hinsichtlich der Inbetriebnahme eines Pumpwerks zu verneinen, wenn mit diesem Vertrag die technische
Betriebsführung und damit die unmittelbare Sachherrschaft über die Stromentnahme auf eine rechtlich selbständige GmbH und
deren Arbeitnehmer übertragen worden ist.
Fundstelle(n): SAAAH-36353
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