Eine Gebrauchtwagenfahrzeuggarantie kann als eigenständige Leistung versicherungsteuerpflichtig sein, wenn eine entgeltliche
Wagnisübernahme besteht, dass der Steuerpflichtige für die den Kfz-Käufern entstehenden (potentiellen) Reparaturkosten bzw.
– soweit die Kfz-Käufer den Kfz-Händler im Rahmen der Gewährleistungsansprüche in Anspruch nehmen – für die bei den Kfz-Händlern
anfallenden Ersatzzahlungen an die Kfz-Käufer einsteht und nach Maßgabe der Garantiebedingungen Geldersatz hierfür leistet.
Fundstelle(n): HAAAH-36348
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