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NWB Nr. 44 vom Seite 3545 Fach 21 Seite 1327

Währungs- und vertragsrechtliche Aspekte der Europäischen Währungsunion

von wiss. Mitarbeiter Jochen Wilkens, Köln

I. Einführung

1. Ausgangslage

Seit dem steht aufgrund eines Beschlusses des Europäischen Rates in der Zusammensetzung der Staats- und Regierungschefs der Beginn und der Kreis der an der Europäischen Währungsunion (EWU) teilnehmenden Staaten fest. Danach werden zum elf Länder teilnehmen. Dies sind: Deutschland, Italien, Frankreich, Österreich, Finnland, Belgien, Luxemburg, die Niederlande, Irland, Portugal und Spanien. Lediglich vier Mitglieder der Europäischen Union sind zunächst entweder aufgrund eigener Entscheidung (Großbritannien, Schweden und Dänemark) oder Verfehlen der Konvergenzkriterien (Griechenland) nicht aufgenommen worden. Gegen die „Euroreife„ einzelner Teilnahmestaaten (Belgien und Italien) wurde seitens des Europäischen Währungsinstituts (EWI), Vorläufer der Europäischen Zentralbank, aufgrund der immensen Verschuldung der öffentlichen Haushalte, die das im EG-Vertrag definierte Konvergenzkriterium um rund das Doppelte übersteigen, erhebliche Bedenken geäußert. Daß diese Staaten dennoch zu den Teilnehmern der Währungsunion gehören, macht den Vorrang politischer Erwägungen beim Euro-Start deutlich (Horn, ZBB 19...