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NWB Nr. 26 vom Seite 2163 Fach 21 Seite 1271

Die Verbundene Hausratversicherung

von Versicherungsberater Gerhard Pagels, Lübeck

Praktische Anleitungen für den Abschluß von Hausratversicherungen

Abkürzungen: AVB = Allgemeine Versicherungsbedingungen; BAV = Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen; VerBAV = Veröffentlichungen des BAV; VN = Versicherungsnehmer; Ver = Versicherer; VU = Versicherungsunternehmen; GDV = Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.

Die Verbundene Hausratversicherung gehört in Deutschland vom Beitragsaufkommen her zu den wichtigsten Sparten der Schadenversicherung. Mehr als 75 % aller Haushalte verfügen über eine Hausrat- oder Haushaltversicherung (wie sie in der früheren DDR hieß). Die VU erzielten aus dieser Sparte 1996 Beitragseinnahmen von rd. 4,5 Mrd. DM, wovon sie knapp 60 % für Schadenzahlungen aufzuwenden hatten, davon den größten Anteil für Einbruchdiebstahl- und Raubschäden.

I. Geltung der VHB 92

Die nachfolgenden Erläuterungen basieren auf dem aktuellen Stand der VHB 92 und dem dazu geschaffenen Klauselwerk (VerBAV 1992 S. 300 ff.). Auch nach ihrer inzwischen erfolgten marktweiten Einführung gelten die VHB 92 nicht automatisch für alle bestehenden Versicherungsverträge, sondern nur wenn sie ausdrücklich - etwa bei Vertragsne...