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Umsatzsteuer | Fortgesetzte Tätigkeit in der Insolvenz (BFH)
Ist bei einer Tätigkeit ohne Wissen und Billigung des Insolvenzverwalters unklar, ob es sich umsatzsteuerrechtlich um eine solche des Insolvenzschuldners handelt, entsteht keine Masseverbindlichkeit (, veröffentlicht am ).
Hintergrund: Masseverbindlichkeiten sind nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO die Verbindlichkeiten, die durch Handlungen des Insolvenzverwalters oder in anderer Weise durch die Verwaltung, Verwertung und Verteilung der Insolvenzmasse begründet werden, ohne zu den Kosten des Insolvenzverfahrens zu gehören.
Sachverhalt: Der Kläger ist Insolvenzverwalter in dem im Juli 2012 eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen des früheren Steuerberaters E.
Im Rahmen einer bei der E KG (KG) durchgeführten Umsatzsteuer-Sonderprüfung kam das FA zu ...