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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 11 | Ausländische Stiftungen: Satzungskonforme Zuwendungen unterliegen nicht der Schenkungsteuer

Die satzungskonforme Zuwendung einer ausländischen Stiftung an einen inländischen Empfänger, der keinen Anspruch auf die Zuwendung hat, unterliegt nach einem aktuellen Urteil des BFH nicht der Schenkungsteuer. Was die Frage der Satzungskonformität betrifft, verfügt die Stiftung über einen weiten Entscheidungsspielraum. Die Zuwendungen sind nur dann nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG steuerbar, wenn sie eindeutig gegen den Satzungszweck verstoßen.

Liechtensteinische Stiftungen im Fadenkreuz der Finanzverwaltung. – So lautete vor gut drei Jahren die Überschrift in einem Aufsatz der NWB-Zeitschrift Erben und Vermögen. Wie der Autor, Steuerberater Marcus Hornig, berichtete, sind die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen und Bayern vermehrt dazu übergegangen, Ausschüttungen aus intransparenten liechtensteinischen Familienstiftungen an ihre Begünstigten mit Einkommensteuer und zusätzlich mit Schenkungsteuer zu belegen.

Dies geschieht insbesondere bei der Auswertung von Selbstanzeigen. Berater stellt dies vor große Probleme, müssen sie doch, um die Wirksamkeit ihrer Anzeige für die Mandantschaft sicherzustellen, beide Steuerarten nacherklären.

Marcus Hornig hat in 2016 prophezeit: Es ist davon ausz...